Liebe Schülerinnen und Schüler,
eine Krankmeldung hat bereits am 1. Tag des Unterrichtsversäumnisses bis 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (ca. 8:00Uhr) zu erfolgen.
Im Krankheitsfall ist grundsätzlich die unterrichtende Lehrkraft der 1. Stunde und die Klassenlehrkraft direkt über I-Serv zu informieren. Zusätzlich ist im Fall einer Klassenarbeit die betroffene Lehrkraft zu informieren!
Ist dieses nicht möglich, erfolgt die Krankmeldung telfefonisch (Anrufbeantworter). Diese Meldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung.
Die Regelung der Attestpflicht bleibt bestehen.
Vielen Dank und gute Besserung!
Die entsprechende Entschuldigung zur Abgabe beim Klassenlehrer der BBS Hauswirtschaft und Soziales können Sie unter folgendem Link downloaden: